Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Gesundheitsfachberuf, Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde

Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis der Ausbildung oder die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift des Originals beantragen.

Beschreibung

Die Zweitschrift des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird ausgestellt, wenn das Originaldokument abhandengekommen ist. Die Zweitschrift erhalten Sie anstelle des Originals und hat dieselbe Gültigkeit wie das Original. Das Original wird mit Ausstellung der Zweitschrift für ungültig erklärt.

Voraussetzungen

Für das Ausstellen einer Zweitschrift der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf müssen die bei der Erstausstellung erforderlichen Voraussetzungen nach wie vorgegeben sein:

Qualifikation

Sie haben die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen.

Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,

  • ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach den für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache

Zuverlässigkeit

Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.

Gesundheitliche Eignung

Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Regierung eingereicht werden. Sofern die Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft wurden, kann die Zweitschrift des Zeugnisses und/oder der Urkunde von der Regierung ausgestellt werden.

Hinweise

Für die Erteilung einer Zweitschrift ist die Regierung zuständig, die die Originaldokumente ausgestellt hat. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei den Bezirksregierungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung:
    • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • ärztliches Zeugnis

Kosten

Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 15 bis 40 EUR.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}