Abwasser & Wasser: Gemeinde Litzendorf

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Abwasser & Wasser

Hauptbereich

Verbrauchsgebühren - Frischwasser und Schmutzwasser

Neue Gebührensätze zum 01.11.2024

Wassergebühren:
Frischwasser wird zzgl. 7 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt!

Verbrauchsgebühr:

  • 2,15 €/m³

Grundgebühr:

  • 53,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 m³/h)
  • 132,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 10 m³/h)
  • 212,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 16 m³/h)

(Bisher: Verbrauchsgebühr 1,86 €/m³, Grundgebühr 48,00 €/Jahr bei Dauerdurchfluss bis 4m³/h)

Abwassergebühren:

Schmutzwassergebühr:

  • 2,90 €/m³

Grundgebühr:

  • 24,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 m³/h)
  • 36,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 10 m³/h)
  • 48,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 16 m³/h)

Niederschlagswassergebühr:

  • 0,44 €/m² (m² der gebührenrelevanten Grundstücksfläche)

(Bisher: Schmutzwassergebühr 2,60 €/m³, Grundgebühr unverändert, Niederschlagswassergebühr 0,37 €/m²)

Verbrauchsgebühren - Frischwasser und Schmutzwasser - Gebührensatz bis 31.10.2023

Wassergebühren:
Frischwasser wird zzgl. 7 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt!

Verbrauchsgebühr:

  • 1,86 €/m³

Grundgebühr:

  • 48,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 m³/h)
  • 72,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 10 m³/h)
  • 120,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 16 m³/h)

Abwassergebühren:

Schmutzwassergebühr:

  • 2,60 €/m³

Grundgebühr:

  • 24,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 m³/h)
  • 36,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 10 m³/h)
  • 48,00 €/Jahr (Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 16 m³/h)

Niederschlagswassergebühr:

  • 0,37 €/m² (m² der gebührenrelevanten Grundstücksfläche)

Anschluss von Neubauten an die öffentliche Wasserversorgung und Bereitstellung von Bauwasser

Sehr geehrte/geehrter Bauherr/Bauherrin,

Zum Anschluss Ihres Neubaues an die öffentliche Wasserversorgung weisen wir Sie auf folgende Bestimmungen hin:

Zur Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Litzendorf gehört auch der sogenannte Grundstücksanschluss. Er beginnt im Straßenbereich, verläuft über Ihr Grundstück und endet an der sogenannten Übergabestelle (=Hauptabsperrvorrichtung = 1. Absperrhahn am Wasserzählerbügel) in Ihrem zukünftigen Anwesen. Der Teil des Grundstücksanschlusses auf Ihrem Grundstücks wird von einer Installationsfirma (Fa. Schütz, Telefonnummer: 80100 oder Fa. Wagner, Telefonnummer: 6820 / Handy Telefonnummer: 0171 9968200 oder Fa. Arneth, Handy Telefonnummer: 0175 6572073) im Auftrag der Gemeinde Litzendorf verlegt. Da die Gemeinde für diesen Teil des Grundstücksanschusses  einen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch hat, wird sie per Bescheid den entstandenen Aufwand von Ihnen einfordern.

Mit Beginn Ihres Bauvorhabens kann aus der öffentlichen Wasserleitung Bauwasser bezogen werden. Als Verrechnungspreis für Bauwasser gilt die jeweils gültige Grundgebühr für die Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4,0 m³. Wird Bauwasser länger als ein Jahr benötigt, ist dies mit der Gemeindeverwaltung abzusprechen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hauswasserschieber in der Straße nur durch einen Bediensteten der Gemeinde oder deren Beauftragten betätigt werden darf. Die Installation innerhalb Ihres Gebäudes darf nur von einer in einem Installateurverzeichnis eingetragenen Firma ausgeführt werden.

Abschließend informieren wir, dass das erstmalige Öffnen des Wasseranschlussschiebers durch unsere Mitarbeiter, sowie die Betätigung des Hausanschlussschiebers zum Setzen des Zählerbügels kostenfrei sind. Jede weitere Leistung unserer Mitarbeiter werden wir zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen abrechnen.

Die technischen Leistungen werden durch unseren Wasserwart Herrn Hemmer nach vorheriger Absprache erbracht. Sie erreichen ihn Montag bis Donnerstag in der Regel zwischen 7.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer: 09505 805550 oder Telefonnummer: 0171 4144416. Bitte bedenken Sie, dass wir durch die laufenden Arbeiten im Bauhof Vorlaufzeit benötigen, um Ihren Auftrag ausführen zu können.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Möhrlein
Erster Bürgermeister