Hauptbereich
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in die Erwerbsteichwirtschaft und -fischerei aus eigenen Mitteln und dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF 2023-2027).
Beschreibung
- Betriebe der Fischerei- und Aquakultur, die die Fischerei / Teichwirtschaft / Aquakultur zu Erwerbszwecken betreiben,
- Unternehmen der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen,
- Verbände und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind.
- im Bereich der Aquakultur und Teichwirtschaft, inkl. Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft,
- der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer),
- zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten,
- in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Bei Vorhaben, die von öffentlichen Einrichtungen, kollektiven Begünstigten oder jungen Unternehmern/Unternehmerinnen durchgeführt werden, sind höhere Fördersätze möglich. Gleiches gilt für Zaunbaumaßnahmen zur Abwehr von Fischottern.
- Die Zuwendung ist im Regelfall begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 400.000 EUR je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFAF höchstens einmal ausgeschöpft werden.
- Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenzen liegen, können nicht gefördert werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
- Antragsteller, die Umweltstraftaten gemäß Art. 3 und 4 der Richtlinie 2008/99/EG begangen haben, sind zeitweilig für den Bereich der Aquakultur von der Förderung auszuschließen.
Voraussetzungen
Die Förderung eines Vorhabens setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gesichert erscheint. Zur Bewertung sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen auch hervorgeht, dass die Absatzmengen nachhaltig erreichbar sind. Ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:
- Investitionen in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz einschließlich des Erwerbs von Ausrüstungen zum Schutz der Zuchtanlagen gegen wildlebende Raubtiere,
- Investitionen, die die Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Arbeitsbedingungen verbessern,
- Investitionen in die Standsicherheit von Teichdämmen bei Hochwasser,
- Vorhaben zur Verbesserung der Wasserversorgung und Wasseraufbereitung, inklusive Belüftung zur Produktionsabsicherung.
Verfahrensablauf
Förderanträge im Rahmen des EMFAF können nur im elektronischen Verfahren über iBALIS-Online gestellt werden. Dazu werden eine 10-stellige Betriebsnummer (erhältlich beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – AELF) sowie die Zugangsdaten zu iBALIS benötigt. Sofern noch nicht vorhanden können Letztere unter Angabe der Betriebsnummer beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) bezogen werden.
Erforderliche Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind ggf. mit dem Förderantrag einzureichen:
- Nachweise zur Betriebsgröße laut Nr. 2.3 des Antrags (Flächennachweis oder Verkaufsbelege, Einnahmen-, Überschussrechnung, Unterlagen Fischerzeugerring)
- Detaillierte Aufstellung der geplanten Investitionen mit Angeboten oder fundierter Kos
Online Verfahren
Rechtsgrundlagen
- Bayerische EMFAF-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2023 – 2027
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (Amtsblatt der Europäischen Union )
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 (Amtsblatt der Europäischen Union )