Leistungen: Gemeinde Litzendorf

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Leistungen

Hauptbereich

Asylbewerber, Ausländerrechtliche Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Beschreibung

Neu eingereiste Asylbewerber sind verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung Wohnung zu nehmen. Dauert das Asylverfahren länger, erfolgt nach Wegfall der Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung in der Regel eine Zuweisung in eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft.

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bis zur Anerkennung eines Schutzstatus oder bis zur Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und vollziehbar zur Ausreise verpflichteter Asylbewerber erfolgt grundsätzlich durch die Zentralen Ausländerbehörden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Zentralen Ausländerbehörden die Zuständigkeit für Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, vorübergehend auf die örtliche Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) übertragen.

Die zuständige zentrale oder örtliche Ausländerbehörde ist für alle ausländerrechtlich erforderlichen Maßnahmen zuständig, die je nach Stand des Asylverfahrens anfallen, z.B. für die

  • Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen,
  • Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse,
  • Entscheidung über räumliche Beschränkungen des Aufenthaltes,
  • Einzug von Aufenthaltsgestattungen,
  • Ausstellung und Einzug von Duldungen.

Sie ist ferner zuständig für die

  • Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen,
  • Anzeige von Straftaten,
  • Ausschreibung von untergetauchten Personen zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme,
  • Identitätsklärung und Beschaffung von Heimreisedokumenten,
  • Beantragung von Ausreisegewahrsam oder Abschiebungshaft.

Auch der Erlass von Ausweisungsbescheiden, etwa bei entsprechender Strafbarkeit des Asylbewerbers, ist bereits während des Asylverfahrens möglich.

Zuständiges Amt

Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}