Hauptbereich
Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen, Beantragung der Einstellung von Personal und des Abschlusses von Kooperationsverträgen
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen – soweit dies organisatorisch möglich ist - zunächst eine Deutschklasse. In Deutschklassen erfolgt eine intensivierte Sprachförderung, Werteerziehung und kulturelle Bildung. Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler so vorzubereiten, dass sie anschließend dem Unterricht in einer Regelklasse der Jahrgangsstufe folgen können, in die Schulpflichtige gleichen Alters eingestuft sind.
Der Unterricht in Deutschklassen für die in Frage kommenden Schularten umfasst mehrere Wochenstunden "Sprach- und Lernpraxis", die im Rahmen der Stundentafeln für die einzelnen Jahrgangsstufen der Deutschklassen ausgewiesen sind (vgl. Anlage 2 zu § 9 GrSO bzw. Anlage 2 zu § 11 MSO). "Sprach- und Lernpraxis" umfasst eine flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Im Bereich der "Sprach- und Lernpraxis" werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt. Zur Erreichung dieses Zieles werden Beschäftigte zusätzlich zu dem eingesetzten Lehrpersonal eingestellt bzw. Kooperationsverträge mit externen Partnern, die ihr qualifiziertes Personal dafür abstellen, geschlossen.
Voraussetzungen
Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von Personen für die "Sprach und Lernpraxis" in Deutschklassen und den Abschluss von Kooperationsverträgen mit externen Partnern bei den Bezirksregierungen beantragen.
Verfahrensablauf
Hinweise
Der Dienstantritt des in der „Sprach- und Lernpraxis“ eingesetzten Personals kann erst nach der Genehmigung der Stunden, bei Einzelarbeitsverträgen erst nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und nach der Unterzeichnung einer Befristungsvereinbarung erfolgen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
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Für den Abschluss eines Kooperationsvertrages (Formblätter siehe unter "Formulare"):
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Datenblatt in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Leistungsbeschreib
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Für den Abschluss eines TV-L-Einzelvertrages (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Dienstbeginnsanzeige
- Kopie des Personalausweises
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (Belegart OE; erforderlich für alle P
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu Maßnahmen der Integration und Sprachförderung
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung
- Belehrungen Erklärungen - Informationsmaterial
- Hinzuverdienst pensionierte Lehrkräfte - Merkblatt
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Personal in „Sprach- und Lernpraxis“ als eigenständiges Angebot in Deutschklassen Übersicht Einstellungsunterlagen