Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Sozialversicherungsträger, Beantragung der Genehmigung von Vermögensanlagen

Sozialversicherungsträger bedürfen im Falle des Erwerbs und des Leasens von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie der Errichtung, der Erweiterung und des Umbaus von Gebäuden einer Genehmigung der Aufsichtsbehörden.

Beschreibung

Für genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen sind die Oberversicherungsämter die zuständigen Aufsichtsbehörden; im Fall des Erwerbs und des Leasens von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Errichtung, der Erweiterung und des Umbaus von Gebäuden nach § 85 Abs. 1 SGB IV jedoch nur, soweit die veranschlagten Kosten für ein Vorhaben den Betrag von 25 000 000 € nicht übersteigen.

Weiterhin haben sie der Aufsichtsbehörde die Absicht anzuzeigen,

  • Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen,
  • eine Einrichtung zu gründen oder zu erwerben, sich an einer Einrichtung zu beteiligen oder eine Beteiligung an einer Einrichtung zu erhöhen,
  • eine Einrichtung zu veräußern oder aufzulösen oder eine Beteiligung an einer Einrichtung ganz oder teilweise zu veräußern oder zu übertragen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}