Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen, in denen sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen ausgebildet werden. Ziel der Maßnahmen ist ein gelingender Übergang von der Schule in den Beruf und die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Beschreibung

Ziel

Junge Menschen, die wegen sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, sollen beruflich und sozial eingegliedert werden.

Gegenstand

Gefördert werden Projekte, jedoch keine Einzelpersonen oder Institutionen. Die Projekte müssen so angelegt sein, dass die jungen Teilnehmenden, die besonders schwierige Startbedingungen haben, passgenau unterstützt werden, damit sie anschließend in Arbeit, Ausbildung oder Beruf einmünden können.

Zuwendungsempfänger

Eine Förderung können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechts beantragen.

Art und Höhe

Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Landesmitteln des Freistaats Bayern.

Voraussetzungen

Das Konzept für die geplante Maßnahme muss geeignet und erfolgversprechend sein. Es muss dem regionalen Bedarf entsprechen.

Die antragsstellenden Projektträger müssen zuverlässig und leistungsfähig sein (sowohl finanziell, als auch personell). Nachweise zu Referenzen, zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sind vorzulegen.

Verfahrensablauf

Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung frühzeitig Kontakt zu den Ansprechpartnern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales auf. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die Anträge auf Förderung sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.

Details zur Antragstellung und zum Verfahren finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" und "Weiterführende Links".

Fristen

Die Termine und Fristen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt ganz wesentlich davon ab, ob die Unterlagen richtig und vollständig sind. Mit Bearbeitungszeiten nicht unter drei Monaten müssen Sie rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9
80797 München
+49 89 1261-01
+49 89 1261-1122
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}