Hauptbereich
Schulen besonderer Art, Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat gewährt für kommunale Schulen einen Zuschuss zum Lehrpersonalaufwand (Lehrpersonalzuschuss). Der Zuschuss wird für das Haushaltsjahr gewährt.
Gegenstand
Bezuschusst wird der Lehrpersonalaufwand an Schulen besonderer Art, deren Personalaufwandsträger eine kommunale Körperschaft ist.
Zuwendungsempfänger
Kommunale Körperschaft
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden 61 v.H. des Personalaufwands für Gymnasial- und Realschulklassen bezuschusst, für Mittelschulklassen liegt der Satz bei 80 v.H..
Voraussetzungen
Es muss sich um eine Schule besonderer Art (Art. 121 Abs. 1 BayEUG) handeln, deren Personalaufwandsträger eine kommunale Körperschaft ist.
Verfahrensablauf
Der Zuschuss wird von Amts wegen vom Bayerischen Landesamt für Schule in der Regel mit Abschlagszahlungen im Frühjahr und einer Schlusszahlung inkl. Abrechnung im Herbst des jeweiligen Jahres gewährt.