Leistungen
Hauptbereich
Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Beschreibung
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Zuständiges Amt
Gemeinde Litzendorf
Am Knock 6
96123 Litzendorf
+49 9505 9440-0
+49 9505 9440-50
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Stand: {zeit}