Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Öffentlicher Personennahverkehr, Beantragung einer Infrastrukturförderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen. 

Für alle Fördertatbestände außer Fahrzeugbeschaffung ist eine Komplementärförderung aus BayFAG möglich.

Gegenstand

  • Verkehrswege der Straßenbahnen und U-Bahnen, 
  • Umsteigeanlagen, 
  • Haltestelleneinrichtungen, 
  • Betriebshöfe, 
  • Ladeinfrastruktur in Omnibusbetriebshöfen soweit sie dem ÖPNV dienen, 
  • Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, 
  • Fahrzeugförderung.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können erhalten: Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in Bayern in den gemäß dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vorgesehenen Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen oder Vorhabenträger, soweit sie Vorhaben in Bayern durchführen. Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen können ausnahmsweise auch nicht in Bayern ansässige Antragsteller erhalten, wenn das zu fördernde Fahrzeug weit überwiegend in Bayern eingesetzt wird und der Antragsteller von dritter Seite keine vergleichbaren Zuwendungen erhält.

Zuwendungsfähige Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) gewährt.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss 

  • zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, 
  • in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein, 
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, 
  • mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein, 
  • Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und 
  • die Finanzierung muss gewährleistet sein.

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale  Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben  dem ÖPNV dienen.

Ausschlusskriterien:

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen online einzureichen.

Fahrradabstellanlagen können noch nicht online beantragt werden. Bitte greifen Sie auf das bewährte Antragsverfahen mit Muster 1a zurück.

(Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn setzt voraus, dass nach dem Ergebnis einer mindestens überschlägigen Prüfung: das Vorhaben hinsichtlich Planung und Ausführung den Anforderungen und den sonstigen Fördervoraussetzungen entspricht, die Finanzierung einschließlich der Zwischenfinanzierung für die erwartete Zuwendung grundsätzlich gesichert ist und, die Belastung künftiger Haushalte sich im Falle einer späteren Förderung unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Vorhabenträgers in angemessenem Umfang hält. Das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt allein der Vorhabenträger.)

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.
    • Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derz

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zuständiges Amt

Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}