Leistungen
Hauptbereich
Rechtssachen, Mitwirkung bei Strafsachen von Oberlandesgerichten und vom Bayerischen Obersten Landesgericht
Die Generalstaatsanwaltschaften sind das Bindeglied zwischen den Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht; die Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt diese Funktion zugleich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht.
Beschreibung
Die Generalstaatsanwaltschaften fertigen Stellungnahmen und Anträge im Revisions- und Beschwerdeverfahren.
Gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht übernimmt diese Aufgabe die Generalstaatsanwaltschaft München
Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:
- Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Strafrichter oder Schöffengerichte der Amtsgerichte
- Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Urteile bayerischer Amtsgerichte in Bußgeldsachen.
Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)
Dies betrifft u.a. folgende Verfahren:
- Beschwerden bzw. sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks
- Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wörthstraße 7
96052 Bamberg
+49 951 833-0
+49 9621 96241-0508
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}