Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Eichwesen, Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte

Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.

Beschreibung

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Seit dem 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall
+49 8651 974767-0
+49 8651 974767-99
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}