Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Auslandsstudien, Beantragung der Anerkennung

Die an einer ausländischen Hochschulen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden.

Beschreibung

Akademische Anerkennung von Auslandsstudien

Studien- und Prüfungsleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme von postgradualen Studien oder der Zulassung zur Promotion an einer Hochschule angerechnet, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte. Hierbei ist zu beachten, dass die Hochschule im Fall einer Ablehnung der Anrechnung die Beweislast dafür trägt, dass ein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen besteht und die Ablehnung begründen muss.

In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.

 

Anerkennung von Auslandsstudien zur Ausübung einer Berufstätigkeit oder zu sonstigen Zwecken

Wenn Sie im Ausland studiert haben und in Deutschland berufstätig werden möchten, ist entscheidend, ob Ihr Beruf in Deutschland zu den so genannten reglementierten Berufen gehört. Denn nur in diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung Ihres Abschlusses gesetzlich erforderlich.

Ein Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel medizinische Berufe oder Rechtsberufe, aber auch Lehrer an staatlichen Schulen. Für die Anerkennung eines Abschlusses sind die jeweiligen festgelegten Fachbehörden zuständig. Mit dem "Anerkennungs-Finder" (Link siehe unter "Weiterführende Links") finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Verfahren. Weitere Beratung bietet die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der Nummer +49 30 1815-1111 (zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz).

Wenn der Beruf nicht reglementiert ist, ist eine behördliche Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, d.h. Sie können sich mit Ihrer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen. Dennoch kann eine Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses sinnvoll sein, um künftigen Arbeitgebern eine bessere Einschätzung Ihrer Qualifikation zu ermöglichen. Sofern Sie ein Hochschulstudium absolviert haben, können Sie eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Weiterführende Hinweise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie im Informationsangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/.

 

Anerkennung von Auslandsstudien für Spätaussiedler

Berechtigte nach dem Bundesvertriebenenrecht können die Anerkennung ihres ausländischen Studienabschlusses beantragen.

Prüfungen und Befähigungsnachweise aus dem Hochschulbereich, die Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, sind anzuerkennen, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes gleichwertig sind (§ 10 Abs. 2, § 7 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes).

Diese Behörden sind zuständig:

  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem reglementierten Beruf führt, sind die jeweiligen festgelegten Fachbehörden zuständig. Mit dem "Anerkennungs-Finder" (Link siehe unter "Weiterführende Links") finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Verfahren. Weitere Beratung bietet die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der Nummer +49 30 1815-1111 (zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz).
  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss auf Fachhochschulebene zu vergleichen ist, ist die Technische Hochschule Nürnberg zuständig.
  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig. Unter "Formulare" finden Sie das Antragsformular mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und eine Auflistung der Unterlagen, die zur Durchführung des Verfahrens benötigt werden.

Zuständiges Amt

Technische Universität München
Arcisstr. 21
80333 München
+49 89 289-01
+49 89 289-22000
Universität Augsburg
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
+49 821 598-0
+49 821 598-5505
Universität Bamberg (Otto-Friedrich-Universität)
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
+49 951 863-0
+49 951 863-1005
Universität Bayreuth
Universitätsstr. 30
95447 Bayreuth
+49 921 55-0
+49 921 55-5290
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
Schloßplatz 4
91054 Erlangen
+49 9131 85-0
+49 9131 85-22131
Universität München (Ludwig-Maximilians-Universität)
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
+49 89 2180-0
+49 89 2180-2322
Universität Passau
Innstr. 41
94032 Passau
+49 851 509-0
+49 851 509-1005
Universität Regensburg
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
+49 941 943-01
+49 941 943-2305
Universität Würzburg (Julius-Maximilians-Universität)
Sanderring 2
97070 Würzburg
+49 931 31-0
+49 931 31-82600
Hochschule für Musik Würzburg
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
+49 931 32187-0
+49 931 32187-2800
Hochschule für Musik und Theater München
Arcisstr. 12
80333 München
+49 89 289-03
+49 89 289-27419
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
+49 9621 482-0
+49 9621 482-4991
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
Residenzstr. 8
91522 Ansbach
+49 981 4877-0
+49 981 4877-188
Technische Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
+49 821 5586-0
+49 821 5586-222
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Friedrich-Streib-Str. 2
96450 Coburg
+49 9561 317-0
+49 9561 317-275
Technische Hochschule Deggendorf
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
+49 991 3615-0
+49 991 3615-297
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof
+49 9281 409-3000
+49 9281 409-4000
Technische Hochschule Ingolstadt
Esplanade 10
85049 Ingolstadt
+49 841 9348-0
+49 841 9348-200
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
+49 871 506-0
+49 871 506-506
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Lothstr. 34
80335 München
+49 89 1265-0
+49 89 1265-3000
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Wileystraße 1
89231 Neu-Ulm
+49 731 9762-0
+49 731 9761-2299
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
+49 911 5880-0
+49 911 5880-8309
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Seybothstraße 2
93053 Regensburg
+49 941 943-02
+49 941 943-1422
Technische Hochschule Rosenheim
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
+49 8031 805-0
+49 8031 805-105
Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
Am Hofgarten 4
85354 Freising
+49 8161 71-0
+49 8161 71-4207
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Münzstr. 12
97070 Würzburg
+49 931 3511-0
+49 931 3511-6994
Hochschule für Fernsehen und Film
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
+49 89 68957-0
+49 89 68957-9900
Technische Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
+49 6021 4206-0
+49 6021 4206-600
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Bahnhofstr. 61
87435 Kempten (Allgäu)
+49 831 2523-0
+49 831 2523-104
Hochschule für Musik Nürnberg
Veilhofstraße 34
90489 Nürnberg
+49 911 21522-102
+49 911 21522-104
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800
Technische Universität Nürnberg
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
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