Leistungen: Gemeinde Litzendorf

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Leistungen

Hauptbereich

Bauvorlageberechtigte Ingenieure, Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als auswärtige/-r Bauvorlageberechtigte/-r

Vor erstmaligen Tätigwerden in Bayern müssen auswärtige Bauvorlageberechtigte die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

Beschreibung

Auswärtige Dienstleister, d.h. Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat rechtmäßig als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind und sich zu einer vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung in den Freistaat Bayern begeben, sind ohne Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen bauvorlageberechtigt und in ein Dienstleisterverzeichnis einzutragen. 

Voraussetzungen

Im Verzeichnis der auswärtigen Bauvorlageberechtigten wird nach Anzeige geführt,

  • bei im Staat der Niederlassung geregelter Tätigkeit der Bauvorlageberechtigung wer im EU-Mitgliedsstaat oder einem gleichgestellten Staat eine Ausbildung und/oder Berufspraxis absolviert hat, die in diesem Staat erforderlich ist, um Bauvorlagen für alle Gebäude erstellen zu dürfen.
  • bei im Staat der Niederlassung nicht geregelter Tätigkeit der Bauvorlageberechtigung wer
    • in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem gleichgestellten Staat an einer Universität/Hochschule ein Studium von mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit des Bauingenieurwesens absolviert hat und
    • nach Abschluss des Studiums während der vorhergehenden zehn Jahre in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem gleichgestellten Staat mindestens ein Jahr lang vollzeitbeschäftigt mit der Erstellung von Bauvorlagen für Gebäude praktisch tätig war.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss vor erstmaliger Erbringung der Dienstleistung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in Textform erfolgen.

Es folgt die Prüfung der Unterlagen durch den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und die Entscheidung über die Eintragung in das Verzeichnis.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stellt über die Eintragung in das Verzeichnis eine auf fünf Jahre befristete Bescheinigung aus, die auf Antrag verlängert werden kann.

Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen kann die Erstellung von Bauvorlagen untersagt werden.

Fristen

Die Anzeige muss vor der erstmaligen Erbringung der Dienstleistung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen
    • Identitätsnachweis durch Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • Nachweis über den ausreichenden Versicherungsschutz für den Geltungsbereich Deutschland
    • Bei im Staat der Niederlassung geregelter Tätigkeit der Bauvorlageber

Kosten

  • Bescheinigung des Eintrages in die Liste der auswärtigen Bauvorlageberechtigten: 40,00 EUR
  • Bei Untersagung des Tätigwerdens: 350,00 EUR

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}