Leistungen
Hauptbereich
Lärmschutz, Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Gemeinde Litzendorf
Am Knock 6
96123 Litzendorf
+49 9505 9440-0
+49 9505 9440-50
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}