Leistungen
Hauptbereich
Beschreibung
Erwerbstätige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.
§ 16c Abs. 1 Sozialgesetzbuch II
Jobcenter
www.arbeitsministerium.bayern.de/arbeit/grundsicherung/index.htm
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Jobcenter Landkreis Bamberg
Mannlehenweg 27
96050 Bamberg
+49 951 91721-700
+49 951 91721-799
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}