Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Steuerberater/Steuerberaterin, Beantragung der Bestellung

Sie müssen die Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin beantragen.

Beschreibung

Steuerberater/-innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle bestellt werden. Die Bestellung zum Steuerberater ist Voraussetzung, dass sie unbeschränkt geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen in deutschem Steuerrecht in Deutschland erbringen dürfen.

Nach bestandener Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung können sie sich als Steuerberater/Steuerberaterin bestellen lassen.

Die Bestellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Die örtliche Zuständigkeit der Steuerberaterkammern richtet sich nach Ihrer beabsichtigten beruflichen Niederlassung.

Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist die Steuerberaterkammer zuständig, die Sie von der Steuerberaterprüfung befreit hat oder in deren Kammerbezirk Sie die Steuerberaterprüfung abgelegt haben.

Voraussetzungen

Um als Steuerberater bestellt werden zu können, müssen Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit worden sein.

Als Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine verkürzte Steuerberaterprüfung abzulegen, die sogenannte Eignungsprüfung (siehe unter "Verwandte Themen").

Verfahrensablauf

Wenn alle Voraussetzungen für die Bestellung vorliegen, muss  die Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Diese prüft dann die fachliche und persönliche Eignung im Rahmen des Bestellungsverfahrens.

Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer, welche eine Berufsurkunde ausgestellt. Die antragstellende Person wird in das Berufsregister und in das Amtliche Steuerberaterverzeichnis eingetragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über die Pflichten als Steuerberater (Erklärung die Berufspflichten zu beachten)
  • Beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder über die Befreiung von dieser Prüfung
  • Versicherungsbestätigung
    • Bei selbständiger Berufsausübung oder als Syndikus-Steuerberater: Bestätigung eines Versicherers oder vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
    • Bei ausschließlich unselbständiger Tätigkeit
    • Aktuelles Führungszeugnis der Belegart O (ist bei der Meldebehörde zu beantragen)
    • Passbild

      (nicht älter als ein Jahr)

    • Als Syndikus-Steuerberater: Arbeitgeberbescheinigung und Kopie des Anstellungsvertrags Der Arbeitgeber bestätigt, dass Sie im Bereich der steuerlichen Hilfeleistung tätig sind und erteilt eine unwiderrufliche Nebentätigkeitserlaubnis.
    • Nur für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer: Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens rechtfertige

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

Regionale Ergänzung - Steuerberater/Steuerberaterin, Beantragung der Bestellung

Kosten

Bearbeitungsgebühr: 200,00 Euro

Weiterführende Links

Steuerberaterkammer Nürnberg

Zuständiges Amt

Steuerberaterkammer Nürnberg
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
+49 911 94626-0
+49 911 94626-30
Steuerberaterkammer Nürnberg (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}