Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Studium an einer Hochschule, Beantragung der Hochschulzulassung oder Voranmeldung

In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen („numerus clausus“) bestehen, setzt die Immatrikulation eine Zulassung voraus. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Voranmeldung erforderlich sein.

Beschreibung

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung Voraussetzung für die Immatrikulation. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen

  • bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie – jeweils Staatsexamen). Der Zulassungsantrag ist für das erste Fachsemester von Deutschen und Deutschen Gleichgestellte an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten (http://www.hochschulstart.de/).
  • örtlich, d. h. an der einzelnen Hochschule zulassungsbeschränkten Studiengängen. Der Zulassungsantrag muss bei Studiengängen innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) über das Webportal der jeweiligen Hochschule oder, soweit die Hochschule dies zulässt, über das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung eingehen. Bei Studiengängen außerhalb des DoSV ist der Zulassungsantrag an die jeweilige Hochschule zu richten.

Voraussetzungen

An einem Zulassungsverfahren wird nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15. Juli die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat. Wer zum Bewerbungsstichtag das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird an einem Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.

Verfahrensablauf

Der Weg zu einer erfolgreichen Bewerbung kann – je nach gewünschtem Studiengang – unterschiedlich verlaufen. Der Großteil der zulassungsbeschränkten Studiengänge wird über das DoSV koordiniert. Das DoSV wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschulen durchgeführt und koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Darüber hinaus ist das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie im DoSV integriert.

 

DoSV

Das DoSV beginnt mit der Bewerbungsphase. Möchten Sie sich für ein teilnehmendes Studienangebot bewerben, müssen Sie sich im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben und anschließend priorisieren, d. h. Ihre Bewerbungen in die Reihenfolge bringen, die Ihren Wünschen entspricht. Innerhalb der Koordinierungsphase wird durch die Hochschule ermittelt, ob Sie ein Zulassungsangebot erhalten können. Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Dabei werden frei gebliebene Studiengänge an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe beendet.

 

ZV

Das Bewerbungsverfahren für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wird zentral über hochschulstart durchgeführt. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich zuerst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag ausfüllen. Im Anschluss müssen Sie den ausgedruckten Antrag mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen postalisch an hochschulstart senden.

 

Unterlagen

Im ZV muss der Zulassungsantrag elektronisch über das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung innerhalb der Bewerbungsfrist zugegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular samt den zum Nachweis erforderlichen Unterlagen der Stiftung vorliegen. Im Übrigen bestimmt die Stiftung die Form der Anträge und die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen und deren Form. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet die jeweilige Hochschule über die vorzulegenden Unterlagen und deren Form.

 

Soweit in Einzelfällen örtliche Zulassungsbeschränkungen bestehen und die Studiengänge nicht über das DoSV koordiniert werden, wenden Sie sich bitte an die betreffende Hochschule, um nähere Informationen zur Bewerbung zu erhalten.

 

Fristen

Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag

  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar,
  • für das Wintersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 31. Mai, andernfalls bis zum 15. Juli,

bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingegangen sein (Ausschlussfristen).

 

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen außerhalb der DoSV muss der Zulassungsantrag für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Bei Studiengängen innerhalb des DoSV muss der Zulassungsantrag über das Webportal der jeweiligen Hochschule oder, soweit die Hochschule dies zulässt, über das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung bis zum Ablauf dieser Fristen eingegangen sein.

 

Die Hochschulen können durch Satzung für Studiengänge, die nicht zulassungsbeschränkt sind, Voranmeldefristen für Bewerberinnen und Bewerber festlegen. Dabei kann vorgesehen werden, dass bei Versäumnis der Voranmeldefrist die Immatrikulation für den betreffenden Studiengang versagt wird, es sei denn, dass die Bewerberin oder der Bewerber diese Frist ohne Verschulden versäumt hat.

Kosten

Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.

Regionale Ergänzung - Bewerbung für Studiengänge

Beschreibung

Die Universität Bayreuth bietet zahlreiche Studiengänge an, für die sich Studieninteressierte einschreiben können. Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt und erfordern eine Bewerbung.

Online Verfahren

Universität Bayreuth

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Universität Augsburg
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
+49 821 598-0
+49 821 598-5505
Universität Bamberg (Otto-Friedrich-Universität)
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
+49 951 863-0
+49 951 863-1005
Universität Bayreuth
Universitätsstr. 30
95447 Bayreuth
+49 921 55-0
+49 921 55-5290
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
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91054 Erlangen
+49 9131 85-0
+49 9131 85-22131
Universität München (Ludwig-Maximilians-Universität)
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80539 München
+49 89 2180-0
+49 89 2180-2322
Universität Passau
Innstr. 41
94032 Passau
+49 851 509-0
+49 851 509-1005
Universität Regensburg
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
+49 941 943-01
+49 941 943-2305
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+49 931 31-0
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97070 Würzburg
+49 931 32187-0
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Hochschule für Musik und Theater München
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+49 89 289-03
+49 89 289-27419
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+49 9621 482-0
+49 9621 482-4991
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
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91522 Ansbach
+49 981 4877-0
+49 981 4877-188
Technische Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
+49 821 5586-0
+49 821 5586-222
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Friedrich-Streib-Str. 2
96450 Coburg
+49 9561 317-0
+49 9561 317-275
Technische Hochschule Deggendorf
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
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+49 991 3615-297
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
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95028 Hof
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+49 9281 409-4000
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+49 871 506-506
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
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+49 89 1265-0
+49 89 1265-3000
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
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89231 Neu-Ulm
+49 731 9762-0
+49 731 9761-2299
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Keßlerplatz 12
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+49 911 5880-0
+49 911 5880-8309
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Seybothstraße 2
93053 Regensburg
+49 941 943-02
+49 941 943-1422
Technische Hochschule Rosenheim
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+49 8031 805-105
Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
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85354 Freising
+49 8161 71-0
+49 8161 71-4207
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Münzstr. 12
97070 Würzburg
+49 931 3511-0
+49 931 3511-6994
Akademien der Bildenden Künste
Hochschule für Fernsehen und Film
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
+49 89 68957-0
+49 89 68957-9900
Technische Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
+49 6021 4206-0
+49 6021 4206-600
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Bahnhofstr. 61
87435 Kempten (Allgäu)
+49 831 2523-0
+49 831 2523-104
Hochschule für Musik Nürnberg
Veilhofstraße 34
90489 Nürnberg
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+49 911 21522-104
Technische Universität München
Arcisstr. 21
80333 München
+49 89 289-01
+49 89 289-22000
Technische Universität Nürnberg
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Stiftung für Hochschulzulassung
Silberstraße 21
44137 Dortmund
+49 231 1081-0
+49 231 44677888
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
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