Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte, Beantragung der Anerkennung

Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.

Beschreibung

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

  • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt  und
  • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Voraussetzungen

Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.

Verfahrensablauf

Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

  • Die Beantragung auf Anerkennung können Sie per Brief oder E-Mail stellen.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles an das BMWK.

Sie erhalten einen Bescheid.

Fristen

Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags auf Anerkennung dauert in der Regel 4 Wochen. (4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Beschreibung der Konformitätsbewertungstätigkeiten und der Messgerätearten, für die sie Kompetenz beansprucht
    • Akkreditierungsurkunde im Original oder in Kopie/pdf, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde und in der

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an. 

Zuständiges Amt

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststraße 34 - 37
10115 Berlin
+49 3018 615-0
+49 3018 615-7010
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}