Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Deutscher Kurzfilmpreis, Beantragung von Mitteln für Folgevorhaben

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Voraussetzungen

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn

  • Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
  • ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
  • der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
  • der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
  • die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Bearbeitungsdauer

6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Herstellung eines Kurzfilms:

    • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
    • bei einem Spielfilm: Drehbuch
    • bei einem Animationsfilm: Drehbuch und Storyboard
    • bei einem Dokumentarfilm: Treatment oder projektgerechte Beschr

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}