Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

UKW-Sprechfunkzeugnis, Beantragung einer Ersatzausfertigung

Sie haben Ihr Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Die Ersatzausfertigung wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Auskunft zur Ausstellung geben die regionalen Prüfungsausschüsse.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen das Ersatzdokument nur für ein amtlich anerkanntes UBI.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Ersatzausfertigung Ihres amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten des DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder den DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift

Hinweise

  • Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).
  • Wurde Ihr UBI vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT), ehemals Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT), ausgestellt, beantragen Sie bitte dort eine Ersatzausstellung.

Bearbeitungsdauer

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • aktuelles Passbild
    • falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
    • bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Abgabe: 43,98 EUR

Vorkasse: ja

Zuständiges Amt

Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
+49 40 632009-0
+49 40 632009-28
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
+49 203 80958-0
+49 203 80958-58
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}