Leistungen: Gemeinde Litzendorf

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Leistungen

Hauptbereich

Steuerberaterprüfung, Beantragung der Befreiung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen.

Beschreibung

Besondere fachliche Qualifikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts, wie z.B. eine Professorentätigkeit, können zu einer Befreiung von der Steuerberaterprüfung führen.

Nach § 38 Steuerberatungsgesetz (StBerG) können bestimmte Personen auf Antrag bei der zuständigen Stelle von der Steuerberaterprüfung befreit werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Bewerber/die Bewerberin hauptberuflich tätig ist oder, sofern der Bewerber/die Bewerberin keine Tätigkeit ausübt, seinen/ihren überwiegenden Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

Folgenden Personen können unter anderem von der Prüfung befreit werden:

  • Professoren/Professorinnen, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben
  • ehemalige Finanzrichter/Finanzrichterinnen, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind
  • ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 10 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachgebietsleiter/Sachgebietsleiterin oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.
  • ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 15 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • erforderliche Unterlagen:
    • Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • Urkunde/n über
      • die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
      • die Versetzung in den Ruhestand
      • die E

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

Zuständiges Amt

Steuerberaterkammer Nürnberg
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
+49 911 94626-0
+49 911 94626-30
Steuerberaterkammer Nürnberg (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}