Hauptbereich
Steuerberaterprüfung, Beantragung einer verbindlichen Auskunft
Sie können bei der zuständigen Steuerberaterkammer rechtlich verbindliche Auskünfte über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung beantragen.
Beschreibung
Auf Antrag kann von der zuständigen Stelle eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater erteilt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat. Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet. Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.
Voraussetzungen
Sie können eine verbindliche Auskunft beantragen, wenn Sie vorwiegend in Bayern berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Bayern wohnen.
Außerdem können Sie eine verbindliche Auskunft beantragen, wenn Sie beabsichtigen sich in Bayern beruflich niederzulassen oder die Zulassung zur Prüfung in Bayern beantragt haben.
Verfahrensablauf
Die Auskunft muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
-
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
- Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen über
- den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hoch
Online Verfahren
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.