Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Landschaftspflege und Naturparke, Beantragung einer Förderung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.

Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,

  • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
  • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
  • den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
  • der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
  • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
  • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
  • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.

Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.

Zuwendungsempfänger

  • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
  • Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke

Verfahrensablauf

Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).

Fristen

Die Antragstellung für Zuwendungen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Frühjahr / Sommer bzw. Herbst - statt. Die Frist für die nächste Antragstellung wird Anfang 2026 auf dieser Seite bekanntgegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

Regionale Ergänzung - Landschaftspflege und Naturparke, Beantragung einer Förderung

Verfahrensablauf

Um eine verbesserte Steuerung und einen gezielteren Mitteleinsatz zu ermöglichen, werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel 2025 im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens ausgegeben. Um berücksichtigt zu werden, müssen Förderanträge bis spätestens 29.04.2025 bei den unteren Naturschutzbehörden (uNB) eingegangen sein. Die Freigabe und Bewilligung der vorgelegten Vorhaben erfolgt voraussichtlich ab 06.06.2025. Bei der Verteilung der Haushaltsmittel wird besonderes Augenmerk auf die Sicherung von Strukturen des Naturschutzes gelegt. Vorhaben, die explizit der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen oder der im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition festgelegten Ziele dienen, werden prioritär berücksichtigt. Dazu zählen Vorhaben zur Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes, des Moorschutzes, des Artenschutzes sowie zum Ausbau und zur Pflege des Biotopverbundes. Es gibt jedoch auch Vorhaben, die im aktuellen Verfahren nicht berücksichtigt werden können. Dazu zählen mehrjährige Projekte, Vorhaben der großflächigen Neuentbuschung und -freistellung, Neuanlage und Pflege von Hecken und Feldgehölzen, Flächenankäufe außerhalb von Mooren und einige Vorhaben im Bereich der Naturparkförderung. Die über das Verfahren ausgegebenen Mittel können frühestens im Frühjahr 2026 ausbezahlt werden. Für genauere Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner der Regierungen und unteren Naturschutzbehörden zur Verfügung.
Regierung von Oberfranken

Zuständiges Amt

Landratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0
+49 951 85-125
Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}