Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Ländlicher Raum, Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten & Tourismus ländliche Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

Beschreibung

Zweck

LEADER erfordert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und fördert die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien.

Gegenstand

Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

Art und Höhe

Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Projekt muss von der LAG im Projektauswahlverfahren ausgewählt werden.
  • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.

Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung im Projektauswahlverfahren vorzulegen.

Der Förderantrag ist dann online in iBALIS zu erfassen und vollständig auszufüllen.

Hinweise

Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus verantwortlich.

Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an neun Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.

Fristen

Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2027 möglich, sofern die 3- bzw. 6-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen

Zuständiges Amt

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg
Adolf-Wächter-Str. 10 -12
95447 Bayreuth
+49 921 591-0
+49 921 591-111
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach
Goethestr. 6
96450 Coburg
+49 9561 769-0
+49 9561 769-1104
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}