Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Ländlicher Raum, Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

Beschreibung

Zweck

LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.

Gegenstand

Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

Art und Höhe

Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
  • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
  • Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.

Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.

Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

Hinweise

Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.

Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.

An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.

Fristen

Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.

Zuständiges Amt

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg
Adolf-Wächter-Str. 10 -12
95447 Bayreuth
+49 921 591-0
+49 921 591-111
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}