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Zahnarzt/Zahnärztin, Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.
Beschreibung
Wer nach einem Studium der Zahnmedizin in Deutschland als Zahnarzt oder Zahnärztin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Zahnarzt oder Zahnärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Zahnarztberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.
Voraussetzungen
Die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie haben die vorgeschriebene zahnmedizinische Ausbildung absolviert und die staatliche Prüfung bestanden.
- Sie haben Ihre Berufsbildung in Deutschland absolviert.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
- Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um Ihren Beruf auszuüben.
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern (in beglaubigter Kopie)
- wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) (in beglaubigter Kopie)
- gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass) (in beglaubigter Kopie)
-
lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
(tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise)
-
ärztliches Attest (im Original)
Dieses muss von einer/einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin/Arzt ausgeste
-
Führungszeugnis der Belegart „O“
- Falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
- In Deutschland ist dieses bei der Meldestel
-
Nachweis der Straffreiheit
- Vorlage von Strafregisterauszügen aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin sich länger als sechs Monate aufgehalten hat.
- Die Strafregisterauszüge dürfen bei Antragseingang nicht älter als dre
- Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie, wird bei Ausbildung in Bayern vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt).
Online Verfahren
Kosten
Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen.