Hauptbereich
Stiftungsverzeichnis, Beantragung der Änderung der Anschrift
Beschreibung
Im Stiftungsverzeichnis sind alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen erfasst, die ihren Sitz in Bayern haben. Geführt wird dieses Verzeichnis vom Bayerischen Landesamt für Statistik aufgrund der von den Regierungen als Stiftungsbehörden mitgeteilten Informationen.
Änderungen zu der Anschrift der Stiftungsverwaltung sind von der Stiftung unverzüglich der zuständigen Regierung mitzuteilen.
Informationen zum Stiftungsverzeichnis finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Stitftungsverzeichnis; Einsicht".
Voraussetzungen
Die Anschrift der Stiftungsverwaltung hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung muss der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Diese Regierung leitet die ihr mitgeteilten Änderungen der Anschrift der Stiftungsverwaltung an das Bayerische Landesamt für Statistik weiter, damit dieses die aktuelle Anschrift veröffentlichen kann.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Beschluss des Stiftungsorgans
Kosten
Für bestimmte, nur in Ausnahmefällen anzuwendende Aufsichtsmaßnahmen fallen Kosten entsprechend dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit an. Im Übrigen ist die Tätigkeit der Stiftungsaufsicht für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung - Stiftungsverzeichnis, Beantragung der Änderung der Anschrift
Online Verfahren
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Kommunale Stiftung, Informationen zur Rechtsaufsicht
- Stiftung, Beantragung der Anerkennung
- Stiftung, Beantragung der Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte
- Stiftung, Beantragung der Genehmigung einer Satzungsänderung
- Stiftung, Beantragung einer Vertretungsbescheinigung
- Stiftung, Informationen zur Rechtsaufsicht
- Stiftung, Mitteilung bei Änderung der Zusammensetzung der Organe
- Stiftungsverzeichnis, Einsicht