Lebenslagen
Hauptbereich
Einspruch, Widerspruch und Prozess
Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.
- Eingliederungshilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
- Familiengericht, Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
- Jugendhilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
- Kommunen, Rechtsaufsicht
- Pflegeversicherung, Beantragung eines Schiedsverfahrens
- Prozessvertretung, Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei
- Sozialhilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens