Lebenslagen
Hauptbereich
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Abzugsteuer, Beantragung einer Entlastung
- Lohnsteuerabzugsmerkmale, Auskunft, Freischaltung und Sperrung
- Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson, Beantragung
- Steuererklärung, Elektronische Übermittlung
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung bei Eheschließung
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung bei einer Trennung
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung für Alleinerziehende
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung nach Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
- Steuerklasse, Beantragung einer Änderung während der Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Kirchensteuer, Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Kirchensteuer, Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Alleinerziehende, Beantragung des Entlastungsbetrags
- Altersentlastungsbetrag, Beantragung
- Behinderten-Pauschbetrag, Beantragung
- Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Beantragung
- Gebäudesanierung, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Kinderfreibetrag, Beantragung
- Kinderfreibetrag, Beantragung einer Änderung
- Kirchenaustritt, Erklärung
- Steuern, Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach dem Doppelbesteuerungsabkommen