Lebenslagen
Hauptbereich
Kindergartenbetreuung
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Beantragung einer Unterstützung
- Kinderbetreuung, Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Anmeldung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge