Hauptbereich
Zutritt zum Rathaus in Zeiten von Corona
Die Gemeinde Litzendorf hat ab Montag, den 02.11.2020, in Anbetracht der aktuellen Corona-Entwicklung den Dienstbetrieb im Rathaus angepasst:
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen:
Das Erledigen von persönlichen Anliegen muss wieder auf dringende Fälle beschränkt werden. Bitte begrenzen Sie Ihre persönlichen Besuche im Rathaus auf dringende Fälle! Nutzen Sie bitte parallel dazu die anderen Kontaktmöglichkeiten via BürgerServicePortal, Telefon oder den Schriftweg per E-Mail und Post.
Aufgrund der 7. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.10.2020 erfolgt im Rathaus Litzendorf eine Kontaktpersonenermittlung. Das bedeutet: Bei Ihrem Besuch im Rathaus werden jeweils Namen und Vornamen, sowie eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) und der Zeitraum des Aufenthaltes von Ihrem Sachbearbeiter schriftlich aufgenommen – natürlich unter Einhaltung des Datenschutzes. Diese Daten sind den zuständigen Gesundheitsbehörden auf Verlangen hin zu übermitteln, soweit dies zur Kontaktpersonenermittlung erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung der Daten ist unzulässig. Ihre Daten werden nach Ablauf eines Monats wieder gelöscht.
Beachten Sie die bekannten Schutzmaßnahmen:
Abstand halten (mindestens 1,5 m)
Hygienepraktiken (Händedesinfektionsmittel steht bereit)
Maskenpflicht (Alltagsmaske, Schal, etc.)
Kinder unter 7 Jahre sollen das Rathaus nicht betreten
Personen, die sich in Quarantäne befinden oder erkrankt sind, dürfen das Rathaus nicht betreten!
Unsere Bitte an Sie:
"Kommen Sie nur in dringenden Angelegenheiten in das Rathaus! Versuchen Sie auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail Ihre Angelegenheiten zu klären - zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit!"
Wir sind telefonisch unter 09505 / 9440 - 0 oder per E-Mail unter gemeinde(@)litzendorf.de erreichbar.
Zugang BürgerServicePortal unter: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/litzendorf