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Gemeinde Litzendorf
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Artenschutz
Der Artenschutz dient der Erhaltung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Artenschutzrecht, Informationen zum Vollzug
Geschützte Pflanzen- und Tierarten, Beantragung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr
Wild lebende Pflanzen, Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
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