Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
- Energiemanagement der Kommune, Informationen
- Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
- Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
- Kommunale Musikschule, An-, Ab- und Ummeldung
- Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren
- Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunaler Schlachthof, Erlass von Benutzungsbedingungen
- Kommunaler Schlachthof, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunalinvestitionen, Beantragung einer Förderung
- Sportstätte der Gemeinde, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen