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Gemeinde Litzendorf

Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Zuständiges Amt

Gemeinde Litzendorf
Am Knock 6
96123 Litzendorf
+49 9505 9440-0
+49 9505 9440-50
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}
http://www.litzendorf.de//de/verwaltung-service/buergerservice/leistungen