Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Private Schulen, Beantragung eines Zuschusses zur Lernmittelfreiheit

Private Schulträger, die ihren Schülern Lernmittelfreiheit für Schulbücher gewähren, erhalten staatliche Zuschüsse.

Beschreibung

Zweck

Durch Zuschüsse sollen private Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung von Schulbüchern unterstützt werden.

Gegenstand

Den privaten Ersatzschulen ist es freigestellt, Lernmittelfreiheit zu gewähren. Sofern Lernmittelfreiheit wie an den öffentlichen Schulen gewährt wird, erhalten sie entsprechend eine staatliche Förderung.

Art und Höhe

Zu den Kosten gewährt der Staat pauschalierte Zuweisungen pro Schüler und Schuljahr i.H.v. – schulartabhängig – 12 € bzw. 26,67 €, abweichend bei privaten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen 18 € bzw. 40 €. Grundlage der Zuschussberechnung sind die amtlichen Schülerzahlen des vorangegangenen Schuljahres.

Zuwendungsempfänger

Private Ersatzschulen, die Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewähren, können entsprechende Zuschüsse erhalten.

Voraussetzungen

Gewährung von Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen, d. h. (kostenfreie) Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern.

Verfahrensablauf

Die Aufwandsträger der Ersatzschulen reichen die Anträge bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr beim Landesamt für Schule mit dem bereitgestellten Formular ein.

Das Landesamt für Schule prüft die eingereichten Anträge und setzt die Höhe der Staatszuschüsse für die einzelnen Antragsteller fest.

Bei einem fristgerechten Antragseingang werden zwei Drittel der Zuschüsse zu Beginn des Schuljahres und das verbleibende Drittel im Laufe des zweiten Schulhalbjahres an die Aufwandsträger der privaten Schulen ausgezahlt.

Fristen

Die Anträge sind (spätestens) bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Bei einem fristgerechten Antragseingang werden zwei Drittel der Zuschüsse zu Beginn des Schuljahres und das verbleibende Drittel im Laufe des zweiten Schulhalbjahres an die Aufwandsträger der privaten Schulen ausgezahlt.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
+49 9831 5166-0
+49 9831 5166-199
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}