Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Bestattungseinrichtungen, Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Beschreibung

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

Erforderliche Unterlagen

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Gemeinde Litzendorf
Am Knock 6
96123 Litzendorf
+49 9505 9440-0
+49 9505 9440-50

Ansprechpartner

Philipp Koschwitz
09505/9440-24
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}