Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige

Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.

Beschreibung

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.

Voraussetzungen

Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen. 

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Beginns hat unverzüglich bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.

Hinweise

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.

Fristen

Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers

Kosten

etwa 70 - 153 EUR

Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung - Handwerksrecht, Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes - HwK Oberfranken

Online Verfahren

Kosten

Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

  • für Einzelunternehmen: 76 EUR
  • für andere Rechtsformen: 153 EUR

jede Änderung jeweils eine Gebühr von 51 EUR

Handwerkskammer für Oberfranken

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Handwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
+49 921 910-0
+49 921 910-309
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}