Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Abfallrecht, Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Beschreibung

Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland hat der Bund im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt.

Für die vom Bund im KrWG und den ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft sowie zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund getroffenen Regelungen haben die Länder eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern ist hier das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) heranzuziehen.

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt.

Die Zuständigkeiten in Bayern im Bereich der Abfallentsorgung sind in der Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt (siehe „Weiterführende Links“) und liegt grundsätzlich bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte).

Die Zuständigkeit der Regierungen umfasst u.a. die folgenden Punkte:

  • Beratung der Landratsämter und kreisfreien Städte hinsichtlich des Vollzugs des KrWG und der auf Grund des KrWG erlassenen Verordnungen (z. B. Altfahrzeugverordnung, Altholzverordnung, etc.)
  • Aufsicht über die Landratsämter und kreisfreien Städte im Bereich des Abfallrechts
  • Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmen von der Überlassungspflicht von Sonderabfällen an die GSB Sonderabfallentsorgung-Bayern GmbH für ganz Bayern (die Regierung von Oberbayern ist bayernweit zuständig)
  • Zustimmung zur Abfallwirtschaftssatzung, soweit durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle von der Entsorgung ausgeschlossen werden sollen
  • Zustimmung, falls durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle im Einzelfall von der Entsorgung ausgeschlossen werden sollen
  • Entscheidung über Widersprüche gegen Abfallgebührenbescheide.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556
Landratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0
+49 951 85-125
Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}