Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Tierschutz, Anordnung

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen und ggf. Anordnungen erlassen.

Beschreibung

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anordnen, dass

  • der Halter erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG umsetzt,
  • Tiere dem Halter fortgenommen und bis zur Verbesserung der Haltungsbedingungen auf dessen Kosten anderweitig untergebracht werden,
  • Tiere veräußert werden,
  • Tiere auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden,
  • keine Tiere oder keine Tiere einer bestimmten Art mehr gehalten oder betreut werden dürfen,
    das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art von der Erlangung eines entsprechenden Sachkundenachweises abhängig gemacht wird,
  • Tierversuche eingestellt werden.

Zuständiges Amt

Landratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0
+49 951 85-125
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}