Leistungen: Gemeinde Litzendorf

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Leistungen

Hauptbereich

Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen, Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Beschreibung

Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Gemeinde Litzendorf
Am Knock 6
96123 Litzendorf
+49 9505 9440-0
+49 9505 9440-50

Ansprechpartner

Silvia Neundörfer
09505/9440-25
Pia Schlaug
09505/9440-13
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}