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Gemeinde Litzendorf

Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Zuständiges Amt

Gemeinde Litzendorf
Am Knock 6
96123 Litzendorf
+49 9505 9440-0
+49 9505 9440-50
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}
http://www.litzendorf.de//de/verwaltung-service/buergerservice/leistungen