Leistungen: Gemeinde Litzendorf

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Leistungen

Hauptbereich

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Beantragung eines Befähigungszeugnisses

Personen, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik tätig werden möchten, können die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen.

Beschreibung

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten von "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Soweit dafür ein Befähigungszeugnis benötigt wird, kann dieses auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, die ein Befähigungszeugnis benötigen, sind

  • die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik
  • technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik,
  • Hochschulabsolventen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen und
  • technische Bühnen- und Studiofachkräfte (Theater- und Beleuchtungsmeister), die das Befähigungszeugnis nach den bis zum Inkrafttreten der Verordnung geltenden Vorschriften erworben haben.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.

Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis und ein Passfoto beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus.

Hinweise

Es ist immer der Nachweis der erforderlichen Voraussetzung dem Antrag beizufügen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik"
    • Nachweis Hochschulabschluss Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik (zusätzlich ein Jahr Berufspraxis in der Veranstaltungstechni

Kosten

Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
+49 911 1335-1335
+49 911 1335-41335
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}