Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Coronabedingte Einreisebeschränkungen, Informationen

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich Nachweis- und Quarantänepflichten sowie Beförderungsverbote bei einer Einreise aus Virusvariantengebieten.

Beschreibung

Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen auf Grundlage der CoronaEinreiseV aktuell nur bei der Einreise aus sog. Virusvariantengebieten. Aus der CoronaEinreiseV ergeben sich  – abhängig von der Kategorie des Virusvariantengebiets, aus dem die Einreise erfolgt – eine Testnachweis- und Absonderungspflicht (Quarantänepflicht). Des Weiteren ist auf Anforderung durch die zuständige Behörde unverzüglich nach der Einreise eine Testung mittels Antigentest und im Fall eines positiven Testergebnisses eine Bestätigungstestung mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR, PoC-NAT) durchführen zu lassen. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben. Weitere Details zu der Einreise aus Drittstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums (siehe unter „Weiterführende Links").

Die CoronaEinreiseV sieht Pflichten vor, bei und nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland vor. Abhängig von der Kategorie des Virusvariantengebiets, aus dem die Einreise erfolgt, ergeben sich aus der CoronaEinreiseV folgende Pflichten:

  • Absonderungspflicht (Quarantänepflicht)
  • Testnachweispflicht bei der Einreise
  • Verpflichtung, unverzüglich nach der Einreise auf Anforderung durch die zuständige Behörde einen Antigentest sowie bei positivem Testergebnis eine Bestätigungstestung mittels Nukleinsäurenachweis durchführen zu lassen
  • Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer und Verkehrsunternehmen 

Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (siehe unter "Weiterführende Links").

Zuständiges Amt

Landratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0
+49 951 85-150
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}