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Fahrlehrerwesen, Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik)
Beschreibung
Um für die Durchführung der Einweisungslehrgänge für Bewerber für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 i.V.m. § 47 Fahrlehrergesetz) anerkannt zu werden und mithin berechtigt zu sein, muss an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen teilgenommen werden.
Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
Voraussetzungen
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (Fahreignungsseminar – verkehrspädagogische Teilmaßnahme) wird erteilt, wenn
- ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Ausbildungsprogramm vorgelegt wird, das die Inhalte gem. § 48 Satz 2 FahrlG erkennbar werden lässt,
- geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
- die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Ggf. wird sich zur wissenschaftlichen Beurteilung des vorgelegten Ausbildungsprogramms "geeigneter" Personen/Stellen bedient (§ 48 Satz 3 FahrlG).
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Antragsteller (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, anderweitige Anerkennungen)
- Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung (ggf. beruflicher Lebenslauf, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Führerschein, Studium, Teilnahme am Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)
- Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
- Angaben zu den Unterrichtsräumen (ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung)
- Ausbildungsprogramm
- ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
Kosten
Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (für den Sachverständigen der Regierung der Oberpfalz und ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Rechtsgrundlagen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 48 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 7 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
- §§ 42 ff. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)