Leistungen
Hauptbereich
Krankenhausentgelte und -pflegesätze, Beantragung einer Genehmigung
Den Regierungen obliegen die Prüfung der Rechtmäßigkeit und die Genehmigung der zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhausträgern vereinbarten bzw. von der Schiedsstelle festgesetzten Entgelte und Pflegesätze.
Beschreibung
Die Prüfung und Genehmigung der zwischen Sozialleistungsträgern bzw. Arbeitsgemeinschaften von Sozialleistungsträgern und Krankenhausträger vereinbarten oder von der Schiedsstelle festgesetzten Entgelte und Pflegesätze sowie krankenhausindividuellen Ausbildungszuschläge bzw. Ausbildungsabschläge erfolgt durch die zuständige Regierung.
Voraussetzungen
Das Krankenhaus muss in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes und/oder der Bundespflegesatzverordnung fallen.
Fristen
Die Antragstellung für den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes sollte zügig nach der Genehmigung des landesweit geltenden Basisfallwertes erfolgen. Für den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung sollte sie grundsätzlich vor Beginn des neuen Pflegesatzzeitraumes erfolgen.
Die Entgelte bzw. Pflegesätze dürfen erst ab dem ersten des Monats erhoben werden, der auf die Genehmigung folgt.
Erforderliche Unterlagen
- unterschriebene Vereinbarung einschließlich der auf Landesebene zwischen BKG und ARGE abgestimmten Formulare für die Entgelt-/ Pflegesatzvereinbarung
- Pflegesatzvereinbarung / Schiedsspruch nach § 14 Abs. 1 KHEentgG
Kosten
Art. 1, 2, 4, 5, 6 und 10 des Kostengesetzes (KG)
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Krankenhausgesetz (BayKrG)
- Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)
- Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)
- Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (DVBayKrG)
- Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung - BPflV)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}