Leistungen
Hauptbereich
Flugschule, Vorlage des Ausbildungsberichts
Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.
Beschreibung
Der Ausbildungsbericht gemäß § 31 Abs. 2 LuftPersV einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) nach § 25 Nr. 1 LuftPersV i.V.m. VO (EU) Nr. 1178/2011 muss folgendes enthalten:
- Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
- Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
- Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
- Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
- Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
- besondere Vorkommnisse
Verfahrensablauf
Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}