Hauptbereich
Behindertenhilfe, Beantragung einer Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend kleinere finanzschwache Träger, die die von seltenen Behinderungen Betroffenen vertreten und betreuen, bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.
Gegenstand
Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote; Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen; Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Landesbehindertenverbände, die Behinderte regelmäßig umfassend oder in einem wesentlichen Lebensbereich beraten und betreuen.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
5.2 Höhe der Förderung
Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:
100 - 1.000 Verbandsmitglieder: bis zu 6.100,00 Euro
1.001 - 3.000 Verbandsmitglieder: bis zu 8.100,00 Euro
3.001 - 8.000 Verbandsmitglieder: bis zu 10.200,00 Euro
8.001 - 20.000 Verbandsmitglieder: bis zu 13.200,00 Euro
Voraussetzungen
- Die Organisation muss auf Landesebene bedeutsam tätig sein, d. h. ihre Mitglieder müssen auf alle Regierungsbezirke verteilt sein.
- Die Organisation muss eine zweijährige Tätigkeit nachweisen können.
- Die Organisation muss rechtsfähig und als gemeinnützig anerkannt sein.
- Die Mitgliederzahl muss mindestens 100 betragen, darf jedoch 20.000 nicht überschreiten.
- Die Organisation muss von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge erheben.
Verfahrensablauf
Anträge sind schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) vorzulegen.
Dem Antrag ist eine Beschreibung der Verbandsaktivitäten beizufügen, die insbesondere folgende Angaben enthält:
- Zahl der Gesamtmitglieder des Landesverbandes und deren regionale Verteilung,
- Zahl der betreuten Menschen mit Behinderung,
- Projektbeschreibung (Art und Umfang der Betreuungsaufgaben und -maßnahmen, dafür eingesetztes Personal etc.)
Die erstmalige Aufnahme einer Landesorganisation in die Förderung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung mit zahlenmäßigem Nachweis
- Zahl der Mitglieder und regionale Verteilung