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Digitalbonus Bayern, Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Den Digitalbonus gibt es in folgenden drei Varianten:
- Digitalbonus Standard
- Digitalbonus Plus
Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.
Ansprechpartner für Fragen rund um den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.
Hinweise
Hinweis vom 4. Mai 2020
Aufgrund der Abwicklung der Corona Soforthilfe verzögert sich die Bearbeitung des Digitalbonus. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte sehen Sie derzeit von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstatus etc. ab. Sie können nach Erhalt der Antragseingangsbestätigung förderunschädlich auf eigenes Risiko beginnen.