Leistungen
Hauptbereich
Kommunaler Schlachthof, Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune den Schlachthof in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Gemeinde Litzendorf
Am Knock 6
96123 Litzendorf
+49 9505 9440-0
+49 9505 9440-50
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}