Leistungen
Hauptbereich
Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen seit 4. Juli 2009 eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. Art. 6 der VO (EU) 2015/2067.
Beschreibung
Betriebe, die
- Installation,
- Wartung,
- Instandhaltung,
- Reperatur
- und Stilllegung
an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Voraussetzungen
Eine Betriebszertifizierung erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Name und Sitz des Betriebes
- Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes
- Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
- Technische Ausstattung
- Erklärung über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen
Kosten
Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 € je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.
Rechtsgrundlagen
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern und auf die Zertifizierung von Unternehmen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- VO (EG) Nr. 304/2008
- § 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle
- Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung
- Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Sachkundebescheinigung
- Gewerbeaufsicht, Allgemeine Informationen
Zuständiges Amt
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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